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News

18.03.2024   Beachtliches Risiko für Hobbygärtner

Der Frühling steht vor der Tür und ist die schönste Zeit für Gartenarbeiten. Kaum einer denkt daran, dass man sich dabei auch verletzen kann.

Dabei kommt das leider häufig vor, sogar bei Profi-Gärtnern. Laut Statistik gibt es mehr als 1.000 Arbeitsunfälle von Berufsgärtnern pro Jahr, die teilweise keineswegs glimpflich abgelaufen sind. Viele Verletzungen kommen durch Sturz und Fall zustande, viele auch durch Attacken von Insekten und einige auch durch andere Tiere.

Wann die gesetzliche Unfallversicherung einspringt


Dabei hatten die hauptberuflichen Gärtner noch Glück im Unglück. Ihr Schaden wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die im Fall des Falles beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen oder für eine Rente aufkommt, wenn der Unfall im „örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang“ mit der Arbeit geschieht.

Wer als Hobbygärtner einen Unfall hat, kann mit diesem Schutz aus der Pflichtversicherung nicht rechnen, weil die Allgemeine Unfallversicherung nicht für Unglücksfälle in der Freizeit zuständig ist.

Welche Versicherungen zu empfehlen sind


Deshalb ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert. Besonders Vorsichtige sollten auch eine private Krankenversicherung dazu nehmen, damit sie im Fall des Falles optimal betreut werden und komfortabel untergebracht sind.

Und wer weit voraus denkt, wird sich auch zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschließen, die einspringt, wenn jemand wegen der Unfallfolgen nicht mehr arbeitsfähig ist.

Die Gefährdung in heimischen Gärten ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. An die 10.000 Österreicherinnen und Österreicher erleiden beim „Garteln“ Verletzungen, weil sie über Gartengeräte stolpern, einen herabfallenden Ast auf den Kopf bekommen oder sich mit der Gartenschere schneiden.

Männer sind mehr gefährdet


Männer haben übrigens deutlich mehr Unfälle als Frauen, für die sind gute Versicherungslösungen deshalb besonders wichtig.

29.01.2024   Nicht versicherte Naturkatastrophen-Schäden: Gesetzgeber gefordert

Sowohl bei der Information als auch bei der Eigenvorsorge gibt es Aufholpotenzial, dazu kommt, dass nur ein geringer Teil der Schäden durch Versicherungen gedeckt ist. Der VVO fordert deshalb eine Koppelung der Katastrophenrisiken an die Feuerversicherung.

Eine erste Bilanz über durch Naturkatastrophen verursachte Schäden im vergangenen Jahr zog Rémi Vrignaud, Präsident des österreichischen Versicherungsverbands VVO, bei einer Pressekonferenz in der Zentrale der Geosphere Austria auf der Wiener Hohen Warte.

Naturkatastrophen sind nun kein Sommerphänomen mehr, so gibt es beispielsweise Überschwemmungen mittlerweile auch im Dezember. Dazu kommt, dass es in Österreich eine große Mischung an Naturgefahren gibt und das gesamte Land betroffen ist.

2023 rechnet der VVO wieder mit „einer guten Milliarde Euro Aufwand“, nachdem die Schadenshöhe bereits in den letzten drei Jahren durchschnittlich 1,2 Milliarden Euro betragen hatte.

Fast jede Gemeinde in Österreich betroffen


Andreas Schaffhauser, wissenschaftlicher Generaldirektor der Geosphere Austria, verwies darauf, dass sich 2023 der Trend einer Zunahme extremer Wetterereignisse fortgesetzt hat: „Durch Naturgefahren hervorgerufene Schäden werden häufiger.“

So hat es im Vorjahr 12.478 Warnungen der zwei höchsten Warnstufen vor Sturm, Starkregen oder Starkschneefall sowie 18.399 solche Warnungen vor heftigen Gewitterzellen für eine Gemeinde in Österreich gegeben; fast jede österreichische Gemeinde war damit von einer Wetterwarnung betroffen.

Derzeit entsteht in Zusammenarbeit von Geosphere, KFV und VVO erstmals eine einheitliche nationale Schaden- und Ereignisdatenbank für Österreich.

Österreicher wenig vorbereitet


Eine gezielte Vorbereitung und die rechtzeitige Bereitstellung von Warnungen ist essenziell für die Bewältigung von Naturkatastrophen. Allerdings sind Katastrophen in Österreich oft erst dann ein Thema, wenn sie eingetreten sind, warnt KFV-Direktor Christian Schimanofsky.

Zwar haben viele Menschen hierzulande Sorgen vor unterschiedlichen Naturkatastrophen und auch deren Zunahme durch den Klimawandel. Bei der Eigenvorsorge gibt es aber in Österreich deutliches Verbesserungspotenzial.

Prävention setzt aktives Handeln voraus, viele Menschen verlassen sich aber auf den Staat und die Behörden. Insbesondere in Wien, Niederösterreich und der Steiermark ist der Informationsgrad in puncto Naturgefahren niedrig.

Schäden meist nicht versichert


Global betrugen die durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 223 Milliarden US-Dollar pro Jahr; davon seien nur 89 Milliarden versichert gewesen, so Vrignaud.

Deutlich niedriger waren die Quoten zuletzt bei Naturkatastrophen in der Umgebung Österreichs. So waren von den rund zehn Milliarden US-Dollar Schäden durch Stürme und Schäden in Österreich, Italien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien im Mai 2023 nur 11 % durch Versicherungen gedeckt.

Die Überschwemmungen in Österreich, Slowenien, Kroatien und Deutschland im August des Vorjahres verursachten Schäden in Höhe von 5,2 Milliarden US-Dollar, durch Versicherungen gedeckt waren aber nur 0,5 Milliarden.

Und für 2024 erwartet die Versicherungswirtschaft „angesichts der immer deutlicheren Auswirkungen des Klimawandels“ weitere Rekordschadenszahlen.

Gesetzesänderung gefordert


Während in Österreich für die Naturgefahren Hagel und Sturm nahezu Volldeckung und damit ein sehr guter Versicherungsschutz existiert, besteht für Starkregen, Hochwasser, Vermurungen und Erdbeben eine Unterversicherung, so VVO-Generalsekretär Christian Eltner.

Seit den Hochwässern des Jahres 2002 appelliert der VVO an den Gesetzgeber, eine Naturgefahrenversicherung zu etablieren. Die Notwendigkeit dafür sei heute größer denn je, die Schäden werden mehr und es handle sich um eine österreichweite Bedrohung.

27.11.2023   Mit dem Auto in den Winterurlaub

Es gibt keine einheitliche Regelung in Europa – teils aber hohe Strafen. Im Folgenden sind die Regelungen beliebter Winter-Urlaubsländer im europäischen Ausland verzeichnet.

In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht.

„Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohen Strafen“, weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.

Zusätzlich empfiehlt sich vor der Fahrt ins Ausland auch ein allgemeiner Winter-Check des Fahrzeugs. Dazu gehört u.a. die Überprüfung der Batterie, den Frostschutz nachfüllen, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen.

Italien


Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (und auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft.

So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben.

Deutschland


Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Bei z.B. Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis muss also mit Winterreifen gefahren werden.

Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.

Tschechien


Zwischen 1. November und 31. März gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht.

Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen ab 75 Euro zu rechnen.

Ungarn


Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Mit aufgezogenen Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden.

Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.

Slowakei


In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Slowenien


Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen.

Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen.

Wer Fahrzeug oder Anhänger nicht reinigt – also von Schnee, Eis, Wasser oder anderen Stoffen befreit, die auch andere Autofahrer behindern können – muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen.

Schweiz


Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen.

Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Frankreich


In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Bei Missachtung sind Strafen ab 135 Euro üblich.

Generell gilt


Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt sich in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.

Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Aufpassen sollten Urlauber besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren sollte man sich die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen.

09.10.2023   Die Österreicher verlieren ihr Vertrauen in das heimische Gesundheitssystem

Hervortretende Argumente für eine private Krankenversicherung sind laut der Umfrage der Wiener Städtischen Wartezeiten sowie Zeitmangel bei kassenärztlicher Behandlung. Ein gutes Drittel der nicht privat Krankenversicherten zeigt sich für einen Abschluss offen.

60 % der Österreicher beurteilen ihre körperliche Fitness positiv (18 % „sehr gut“, 42 % „gut“), 29 % „durchschnittlich“, 11 % schlecht oder sehr schlecht.

Das besagen Ergebnisse einer Umfrage, die das Gallup Institut im Auftrag der Wiener Städtischen durchgeführt hat.

Etwa gleich viele (62 %) beurteilen ihren mentalen Gesundheitszustand positiv (25 % „sehr gut“, 37 % „gut“), 26 % „durchschnittlich“ und ebenfalls 11 % schlecht oder sehr schlecht.

Mentales Wohlbefinden hat sich bei einem Fünftel verschlechtert


Rund ein Fünftel (22 %) gab an, der mentale Gesundheitszustand habe sich in den letzten zwölf Monaten verschlechtert.

Von diesen 222 Personen gaben 26 % Probleme wie Schmerzen, Krankheit, Operation oder Long Covid an. Dahinter liegen Stress und Burn-out (23 %), ein Fünftel (21 %) nennt Ängste, Sorgen, Existenzangst, Zukunftssorgen, Unsicherheiten.

37 % dieser Gruppe geben an, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen (2022: 25 %), weitere 29 % (2022: 40 %) könne sich das für die Zukunft vorstellen.

Von jenen 65 Personen, die angaben, keine professionelle Hilfe zu nutzen, wurden verschiedene Gründe genannt: 62 % sagen, sie kommen auch ohne (einigermaßen) gut zurecht. 33 % ist eine private Therapie zu teuer, 19 % sind die Kassenzuschüsse zu gering, sodass eine Therapie nicht leistbar ist.

Alternativmedizin gehört für viele – mehr oder weniger – „dazu“

Wie stehen die Österreicher zur Alternativ- bzw. Komplementärmedizin? 29 % (2022: 24 %) sagen, sie gehöre zur Gesundheitsvorsorge dazu. Weitere 43 % (2022: 45 %) schließen sich dem „eher“ auch an.

18 % aller Befragten haben in den vergangenen 12 Monaten einmal oder mehrmals solche Behandlungen in Anspruch genommen; weitere 37 % haben das ebenfalls schon getan, es ist aber schon länger her.

Solche Behandlungen kommen vor allem bei Nacken- und Rückenschmerzen (53 % der Befragten) zum Zug, aber etwa auch bei Stress und Nervosität (28 %), Magen-Darm-Beschwerden (24 %) sowie allgemeinen Gelenkschmerzen und Kopfschmerzen/Migräne (jeweils 23 %).

Vor allem Homöopathie im Einsatz


Eingesetzt wird (bzw. wurde) mehrheitlich Homöopathie (57 % von 551 Befragten), gefolgt von Akupunktur (39 %) und Bachblütentherapie (28 %). Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin nutzen 21 %.

Wie wird der Erfolg der Behandlung beurteilt? Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 vergeben 33 % die Bestnote, 37 % geben einen 2er, 31 % einen 3er.

Gründe für die Nutzung von Alternativmedizin sind mehrheitlich nicht in einer Ablehnung der Schulmedizin zu finden: 68 % der 551 Nutzer sehen in der Alternativmedizin eine gute Ergänzung. 42 % greifen auf sie zurück, um einen aktiven Beitrag zur eigenen Gesundheit zu haben.

16 % bevorzugen Alternativ- gegenüber Schulmedizin. 15 % sagen: Die Schulmedizin hat keine zufriedenstellenden Optionen für mich. 9 % sprechen von schlechten Erfahrungen mit der Schulmedizin.

Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem sinkt


Die Zufriedenheit mit dem österreichischen Gesundheitssystem hat in den letzten zwei Jahren gelitten. 2021 benoteten es – wieder auf einer fünfteiligen Skala – noch 20 % aller Teilnehmer mit der Note „1“ und 48 % mit „2“.

Der Anteil der positiv Gestimmten verringerte sich 2022 auf 15 % Einser und 41 % Zweier. In der aktuellen Umfrage gibt weniger als die Mehrheit Bestnoten: 13 % Einser und 34 % Zweier. Ein „Befriedigend“ gibt es von 34 % (2022: 28 %; 2021: 22 %).

64 % (2022: 68 %) gehen überwiegend zu Kassenärzten, 12 % (2022: 9 %) überwiegend zu Wahlärzten. Bei 22 % (2022: 19 %) hält sich das die Waage.

Wartezeiten und Zeitmangel Argumente für private Versicherung


Was spricht aus Sicht der Befragten für eine private Gesundheitsvorsorge?

Für fast zwei Drittel (62 %) sind lange Wartezeiten für Termine bei Kassenärzten ein Argument, für 54 % der Umstand, dass beim Kassenarzt zu wenig Zeit für Patienten zur Verfügung stehe.

Auch „steigende Selbstbehalte für Leistungen“ und „Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. alternativmedizinische Behandlungen)“ werden als Grund für private Gesundheitsvorsorge angeführt.

Gutes Drittel der nicht Versicherten für Abschluss offen


Von den 285 Personen, die angaben, bereits privat krankenversichert zu sein, gaben 48 % an, dass sie eine Privatarztversicherung haben, 47 % sind sonderklasseversichert, 41 % haben eine Krankenhaus-Taggeld-Versicherung.

688 der befragten 1.000 Personen gaben an, keine private Krankenversicherung zu haben. Interesse an einem Abschluss ist zwar nur bei einer Minderheit gegeben. Immerhin wollen aber laut der Umfrage 8 % „auf jeden Fall“ eine abschließen, 29 % „eher ja“.

17.08.2023   Wie schützt man sein Fahrrad vor Diebstahl?

Radfahren boomt – und damit auch die Suche nach einer effektiven Diebstahl-Sicherung.

Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Aber ein gutes Schloss in Verbindung mit einem möglichst sicheren Abstellort kann es potenziellen Langfingern schon deutlich schwerer machen, ein Fahrrad zu entwenden, weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Alarmanlagen gibt es zwar auch, sie können aber recht einfach „ruhiggestellt“ werden. Eine spezielle UV-Kennzeichnung am Fahrrad erleichtert es, ein gestohlenes Bike wiederzufinden – ebenso wie die Fahrrad-Registrierung. Eine Diebstahl-Versicherung ersetzt, je nach Vertrag, den Neuwert oder den aktuellen Wert des Fahrrads.

Schlösser – welches nehmen?


Die sichersten Schlösser sind Bügel- und Panzerkabelschlösser. Letztere sind flexibel und sollten so lang sein, dass man das Fahrrad an einem Fahrradständer oder einem anderen fest verbauten Gegenstand anbringen kann.

Die oft serienmäßig am Fahrrad montierten Schlösser sichern häufig nur Vorder- oder Hinterrad und sind daher als alleiniger Schutz genauso wenig empfehlenswert wie die herkömmlichen Nummern- und Zahlenschlösser, die ein Profi in wenigen Sekunden knacken kann.

Fahrrad sicher abstellen – wo und wie?


Wenn möglich, das Fahrrad immer in einem absperrbaren Raum abstellen und auch dort mit einem möglichst sicheren Schloss anhängen. Mittlerweile gibt es im öffentlichen Raum auch immer mehr Fahrradboxen, die es Kriminellen schwerer machen.

Wichtige Tipps


• Das Fahrrad mit Rahmen und Hinterrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen.

• Der Abstellplatz sollte gut frequentiert und nachts beleuchtet sein.

• Auch am Fahrradträger bzw. Autodach gilt: Fahrräder immer abschließen.

• Keine wertvollen Gegenstände am Gepäckträger oder in Gepäcktaschen zurücklassen. Teure Komponenten des Bikes, die sich abnehmen lassen (wie z.B. Fahrradcomputer) immer abmontieren und mitnehmen.

An eine Fahrradversicherung denken


Im Schadensfall hilfreich sind eine vorherige Fahrrad-Registrierung und eine Fahrraddiebstahl-Versicherung.

Mithilfe der Registrierungs-Datenbank kann ein Fahrrad dem Eigentümer zugeordnet werden.

Der ÖAMTC bietet an seinen Stützpunkten die Möglichkeit zur Fahrrad-Registrierung.

Bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrads durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub leistet eine Fahrraddiebstahl-Versicherung, je nach Vertrag, Ersatz für die Anschaffung eines neuen Fahrrads bzw. für die Reparatur.

18.07.2023   Sicherheit für Familien im Urlaub

Die Europäische Reiseversicherung mit Tipps für Familien, die sich auf die Ferien vorbereiten.

Ein Urlaub beginnt idealerweise damit, sich ausreichend zu informieren: Über Einreisebestimmungen (Gültigkeit der Reisepässe rechtzeitig überprüfen!) und die medizinischen Anforderungen, wie z.B. Impfungen.

Reisebüros und -veranstalter sind mit ihrer Erfahrung erste Ansprechpartner und geben auch Empfehlungen für touristische Sehenswürdigkeiten im Urlaubsland.

Hautausschlag, Essen nicht vertragen oder Appetitlosigkeit?


Laut Europ Assistance Urlaubsbarometer geben zwei Drittel der befragten Österreicher an, im Urlaub ans Meer fahren zu wollen. Wer Kinder hat, weiß: Es kann immer etwas passieren.

Die meisten medizinischen Vorfälle im Urlaub betreffen Magen-Darmprobleme, Hautveränderungen und diverse virale und bakterielle Infekte.

Der Appell an alle Eltern: Zögern Sie nicht, auch bei scheinbaren Kleinigkeiten einen Mediziner zu kontaktieren. Besser, die ersten Symptome direkt abklären zu lassen, als zu lange zuzuwarten und den Urlaub zu riskieren.

e-Card kein adäquater Ersatz für eine Reiseversicherung


Der verbreitete Irrglaube, dass die e-Card auf Reisen schütze, hält sich leider hartnäckig. Denn sie ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung.

Ohne Reiseversicherung sollte man im Urlaub besser nicht krank werden. Eine Behandlung in den USA kann Kosten im fünfstelligen Bereich pro Tag verursachen. Ein Rücktransport aus Übersee kann bis zu 300.000 Euro kosten, was für viele Familien existenzbedrohend ist.

Die e-Card wird nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten mit Kassenvertrag in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptiert. Darüber hinaus gibt es nur mit der Schweiz, der Türkei, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien bilaterale Abkommen zur Krankenversicherung. In allen anderen Ländern leistet die Sozialversicherung lediglich pauschalierte Erstattungsbeträge.

Auch bei Besuchen privater Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser werden lediglich diese Beträge ersetzt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten (bis zu 1.000 Euro pro Tag, in den USA oft auch das zehnfache!) sind von den Patienten selbst zu tragen. Leistungen wie Rücktransport oder Storno sind ohnehin nie über die gesetzliche Versicherung gedeckt.

In diesem Sinne: Besprechen Sie sich mit Ihrem Makler – um auch in Ihrem nächsten Familienurlaub bestmöglich abgesichert zu sein.

17.04.2023   Wenn in Österreich die Erde bebt

Die Schlagzeilen der letzten Wochen zeigen erneut auf, dass auch in Österreich das Erdbebenrisiko ein hohes ist (30. März Gloggnitz/NÖ, 2. April St. Veit/Glan/Ktn., 10. April Pertisau/T).

Auch können starke Beben in Italien und auf dem Balkan in Österreich Schäden verursachen: Alle zwei bis drei Jahre führen Erdbeben in Österreich zu Gebäudeschäden. Das stärkste Erdbeben der vergangenen Jahrzehnte ereignete sich am 16. April 1972 in Seebenstein/Niederösterreich mit einer Stärke von 5,4.

Dieses Beben verursachte erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Im Mai 1976 ereignete sich in Friaul ein schweres Erdbeben mit einer Stärke von 6,5 – das Beben wurde in fast ganz Österreich verspürt und führte zu erheblichen Gebäudeschäden in den südlichen Regionen Österreichs.

Rund 23 % der Gebäude in Österreich sind zudem erdbebengefährdet. Die betroffenen Bauten sind größtenteils vor 1945 erbaut, wo es noch keine entsprechenden baulichen Vorgaben gab. Umso wichtiger ist es deshalb, auf einen guten Bauzustand eines Gebäudes zu achten bzw. eine Bauwerksverstärkung vorzunehmen.

Digitale Gefahrenlandkarte


Die digitale Gefahrenlandkarte HORA (www.hora.gv.at) kann hier wichtige Informationen über eine mögliche Gefährdung des eigenen Hauses oder Grundstücks liefern.

Diese Plattform – bei deren Erstellung die österreichische Versicherungswirtschaft maßgeblich beteiligt war – ermöglicht de facto jedem, Auskunft über die Risikosituation eines beliebigen Ortes in Österreich zu bekommen, erläutert Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

Allerdings: „Eine für Versicherungskunden umfassende Versicherungslösung für Erdbeben gibt es in Österreich zur Zeit nicht“, betont Mag. Klaus Scheitegel, Vizepräsident des VVO. „Wir benötigen für eine österreichweite Versicherbarkeit dieser Naturgefahr gesetzliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, den Versicherungsschutz flächendeckend zur Verfügung stellen zu können. Leider konnten wir hier seitens der Politik noch keine Unterstützung für NatKat-Lösungen erreichen.“

Was zu befürchten ist


Im Fall eines schweren Erdbebens wären jedoch Milliarden-Euro Schäden zu erwarten, so Scheitegel.

Fassen wir zusammen: Erdbeben sind mit ihrem Zerstörungspotential eine der gefährlichsten Naturkatastrophen der Erde.

Daher im Folgenden Sicherheitstipps für den Ernstfall


Nicht aus dem Haus laufen!

Unter einem Türstock oder stabilen Tisch Schutz suchen!

Im Freien von Gebäuden fernhalten!

20.03.2023   Alle fünf Minuten verunfallt ein Kind in Österreich

22 Kinder starben im Vorjahr an den Folgen eines Unfalls, 13 davon im Straßenverkehr. Das KFV pocht nun auf Maßnahmen.

109.700 Kinder im Alter unter 15 Jahren haben sich nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) 2022 in den Bereichen Verkehr, Schule, Heim, Freizeit oder Sport so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus mussten. Im Corona-Jahr 2021 waren 95.300 Kinder betroffen.

Nach vorläufigen Angaben starben im vergangenen Jahr 22 Kinder an den Folgen eines Unfalls.

Davon kamen 13 Kinder im Straßenverkehr ums Leben, ein Kind starb im Zuge eines landwirtschaftlichen Unfalls, fünf Kinder ertranken, ein Kind starb im Zuge eines Rodelunfalls, und zwei Kinder wurden durch ein Extremwetterereignis getötet, so KFV-Geschäftsführer Christian Schimanofsky.

Situation im Straßenverkehr „unerträglich“


Das KFV sieht aufgrund dessen Handlungsbedarf sowohl im Wohn- und Freizeitbereich als auch im Straßenverkehr. In letzterem sei die Situation für Kinder „unerträglich“.

Diese sei gekennzeichnet durch „zu hohe Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, unzureichende Infrastruktur, um alleine sicher von A nach B zu kommen, oder einfach gar kein Raumangebot, um überhaupt zum Beispiel Radfahren lernen zu können“.

Hinzu kommen „Lkw ohne Sicherheitstechnik beispielsweise gegen Tote-Winkel-Unfälle, langwierige Verfahren bei der Entschärfung von Gefahrenstellen, somit unsichere Schulwege, unzureichende Schutzwege und ein kinderfeindliches Verkehrsklima“.

Niedrigere Geschwindigkeit, schärfere Strafen


Bei Straßenbau und -erhaltung müsse in Zukunft mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder genommen werden, fordert Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, und ergänzt: „In 71 % der Fälle, ist das Kind nicht Unfallverursacher.“

Von den im Jahr 2022 im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kindern starben vier als Fußgänger, eines auf dem Fahrrad, eines auf dem E-Scooter, eines durch einen Mopedunfall und sechs bei Pkw-Unfällen.

Das KFV plädiert unter anderem für geringere Geschwindigkeiten im Ortsgebiet und strengere Strafen für das Gefährden von Kindern im Straßenverkehr.

23.02.2023   So schwer sind die Brandschutz-Defizite in österreichischen Haushalten

Österreichs Feuerwehren haben im Jahr 2021 (aktuell verfügbare Zahlen) insgesamt 60.894 Brandeinsätze geleistet.

Rund 4.900 davon betrafen Wohngebäude, wie aus der Statistik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hervorgeht.

Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verunglücken jährlich österreichweit rund 30 Personen aufgrund von Bränden im Haushalt tödlich.

Mehr als die Hälfte der Fluchtwege ist verstellt

Eine aktuelle Erhebung des KFV und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz Aufholbedarf in unseren Haushalten herrscht, ließen das KFV und die Wiener Rauchfangkehrer-Innung kürzlich wissen. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf.

Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht im Weg stehen, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.

„Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst einem Paar Schuhen im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich“, unterstreicht Kaltenegger.

Auch bei anderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es laut KFV Defizite: In jedem dritten Stiegenhaus fehlt ein Feuerlöscher (27 %), in jedem zweiten Wohnhaus ist keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53 %) vorhanden.

Auch andere sensible Bereich freihalten


Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur Stiegenhäuser und Gänge, sondern auch sensible Bereiche wie Keller und Dachböden einschließen. Durch dort abgestellte Gegenstände wird eine Flucht vor Feuer und Rauch oft verunmöglicht.

Auch sind blockierte Hausgänge im Brandfall – besonders etwa im Dunkeln, falls die Beleuchtung ausfällt – eine Erschwernis für die Brandbekämpfung. Abgestellte Gegenstände können nicht nur in der Dunkelheit zum Problem werden, sondern auch durch Rauch, der die Sicht auf sie versperrt.

Fehlendes Risikobewusstsein


Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen bzw. die Eigentümer und Bewohner aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie etwa Fahrräder, Möbel, Kinderwägen, Müll oder Zeitungsstapel zu entfernen.

Erfolgt die Entsorgung nicht, so sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet. Dazu kommt es, laut Christian Leiner, dem Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, immer häufiger.

Leitner führt dies auf mangelndes Risikobewusstsein zurück: „Da wird nach dem Leitsatz ‚Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts‘ gehandelt.“

Mit Warnmeldern Schlimmeres verhindern


Oft werden Zimmerbände von den Bewohnern erst sehr spät oder zu spät bemerkt.

Abhilfe könne durch Rauch- bzw. Brandmelder geschaffen werden, die mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz bieten.

Dies gilt vor allem, wenn Brände ausbrechen, während die Bewohner schlafen. Denn im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, Rauch aber nicht gerochen.

21.11.2022   Experten warnen vor gefährlichen „Heiz-Ideen“

Erste Unfälle zeigen, dass vermeintliche Heizalternativen und unsachgemäß verbaute Öfen lebensgefährlich sein können.

Not macht bekanntlich erfinderisch und so hat der ungewisse Energie-Winter vielerorts dazu geführt, dass die Menschen nach verschiedensten Heizalternativen suchen.

„Das ist natürlich und verständlich, aber viele Heizmethoden sind riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Von verschiedenen gefährlichen Heiz-Ideen sollte man wirklich die Hände lassen!“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

Erste Unfälle z.B. mit Indoor-betriebenen Kohlegrillern (mit mehreren Verletzten) oder defekten, falsch installierten Öfen zeigen, wie (überlebens-)wichtig es ist, sich mit dem Thema Brandgefahr & Co aktiv auseinanderzusetzen.

Erhöhte Brandgefahr in den kalten Monaten


Laut KFV-Unfallstatistik ereignen sich in den kalten Monaten durchschnittlich mehr als 500 Wohnungsbrände – 20 bis 30 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Brandes, die Mehrheit davon in privaten Haushalten. Die häufigsten Ursachen dabei sind elektrische Energie sowie offenes Licht und Feuer.

„Aktuell gehen wir, gerade auch aufgrund des vermehrten Einsatzes von Elektroheizungen, von einer erhöhten Brandgefahr in den kommenden Monaten aus“, so Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Auch das Verwenden von beschädigten Kabeln oder Steckern kann Schwelbrände auslösen und zu Rauchgasvergiftungen führen.

Durch regelmäßige Wartung oder den Kauf hochwertiger Geräte kann die Unfallgefahr stark reduziert werden.

Auch die Installation von Rauchwarnmeldern (die heutzutage wirklich sehr einfach funktioniert) wird dringend empfohlen.

Einfache Tipps zur Reduktion des Brandrisikos


Fachpersonal hinzuziehen! Vor dem Einbau, für die Installation und die regelmäßige Wartung eines Kaminofens sollten Rauchfangkehrer beauftragt werden. Auch beim Kauf eines Elektroheizgeräts empfiehlt sich eine fundierte Beratung durch das Fachpersonal.

Lassen Sie jegliche Art von Heizgeräten unbedingt fachmännisch installieren bzw. einbauen.

Nutzen Sie nur geeignete Brennstoffe! Brennstoffe sollten den aktuellen Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen und laut Hersteller geeignet sein.

Elektrische Geräte gehören regelmäßig gewartet!

Weitere wichtige Tipps


Achten Sie auf Prüfzeichen bei elektrischen Geräten! Verwenden Sie nur hochwertige, geprüfte technische Geräte, erkennbar an GS-, VDE- oder TÜV-Prüfzeichen!

Installieren Sie Rauchwarnmelder! Ein funktionstüchtiger Rauchwarnmelder gehört in jeden Haushalt und in jedes Kinderzimmer.

Stellen Sie Handfeuerlöscher bereit. Für den Fall der Fälle sollten Haushalte mit einem tragbaren Feuerlöscher ausgestattet sein, der an zentraler, leicht zugänglicher Stelle montiert ist und alle zwei Jahre von einer Fachperson überprüft und gewartet wird.

Kommen Sie gut durch den Winter!

09.11.2022   Situative Winterreifenpflicht hat gestartet

 7.11.2022 Seit diesem Zeitpunkt müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbedingungen mit den richtigen Reifen ausgestattet sein.

Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen.

Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind.

Das sind die Anforderungen


Ganz egal, ob es ein klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen wird, für beide Arten gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialbauart.

Weiters müssen alle vier montierten Reifen Winter- oder Ganzjahresreifen sein.

Ungefähr vier Jahre beträgt die gesunde Lebensdauer von Winterreifen – abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil. Mit dieser 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft.

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen bis zu 5.000 € verhängen.

Versicherungsprobleme vorherprogrammiert


Auch sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind.

Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.

Kurzum: Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können.

Lagerung der Reifen


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen, auch hier gibt es einige Dinge zu beachten. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen werden.

Nähert sich das Profil der gesetzliche vorgeschriebenen Mindesttiefe sollten im kommenden Frühjahr neue Reife angeschafft werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort.

Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten „Standplatten“ kommen.

Die Reifen sollten jedenfalls von geschultem Personal montiert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

18.07.2022   Gekipptes Fenster: Versicherer muss nach Einbruch nicht zahlen

Das gekippte Fenster habe den Einbruch erleichtert, entschied der Oberste Gerichtshof. Anschließend hätten die Täter ungestört und mit geringerem Risiko eine Innentüre aufbrechen können. Damit habe der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit, Fenster und Türen geschlossen zu halten, verletzt. Der Versicherer ist leistungsfrei.

Ein Versicherungsnehmer hatte sein Haus für eine Woche verlassen und dabei das Fenster zur ebenerdig gelegenen Werkstatt in gekippter Stellung belassen.

Unbekannte Einbrecher drückten das Fenster auf und öffneten die Verriegelung vermutlich mit einem Draht. Sie gelangten damit in die Werkstatt, in der sie eine verschlossene Metalltüre, die in den Aufgang zum Wohnhaus führt, mit einem Brecheisen aufzwängten.

Von seinem Haushaltsversicherer forderte der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden eine Leistung in Höhe von etwas mehr als 48.000 Euro.

Der Versicherer lehnte eine Zahlung mit der Begründung ab, der Versicherungsnehmer habe eine Obliegenheit verletzt.

Bedingungslage


Der Versicherungsnehmer hatte eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Vereinbart waren die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung und die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung.

Laut Bedingungen war Einbruchsdiebstahl versichert; ein solcher sollte vorliegen, wenn ein Täter durch Einbrechen oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen in die Versicherungsräumlichkeiten einbricht.

Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zählte es, Türen, Fenster und sonstige Öffnungen ordnungsgemäß verschlossen zu halten und Schlösser vollständig zu versperren, wenn die Versicherungsräumlichkeiten „für noch so kurze Zeit von allen Personen verlassen worden sind“.

Kausalitätsgegenbeweis


Die vom Versicherungsnehmer eingebrachte Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. In einer außerordentlichen Revision wandte er sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof.

Dieser betont in seiner rechtlichen Beurteilung, dass sich ein Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen dürfe, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls gehabt hat.

Dafür stehe dem Versicherungsnehmer nach § 6 Abs. 2 VersVG der Kausalitätsgegenbeweis offen. Er müsse beweisen, dass der Versicherungsfall auch ohne Verletzung der Obliegenheit mit Sicherheit eingetreten wäre.

Eintritt und Umfang des Versicherungsfalles dürfen nicht auf der erhöhten Gefahrenlage beruhen, die typischerweise durch eine Obliegenheitsverletzung entsteht. Dabei seien an den Gegenbeweis strenge Anforderungen zu stellen, die Unwahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genüge nicht.

Revision zurückgewiesen


Einem Einbrecher werde durch ein Fenster in Kippstellung weniger Widerstand geboten als durch ein geschlossenes Fenster; dadurch werde die Gefahr eines Einbruchsdiebstahls erhöht. Damit misslinge bei einer solchen Obliegenheitsverletzung der Kausalitätsgegenbeweis.

Der Ansicht des Versicherungsnehmers, dass der Eintritt des Versicherungsfalles nicht auf der erhöhten Gefahrenlage durch das gekippte Fenster beruhte, weil die Einbrecher erst die Metalltür mit einem Brecheisen aufzwängen mussten, widerspricht der OGH.

Das Eindringen in die Werkstatt sei durch das gekippte Fenster erleichtert worden, dort hätten sich die Täter ungestört und mit weit geringerem Risiko einer Entdeckung an der Innentür zu schaffen machen können.

Damit hätten die Vorinstanzen die Leistungspflicht des Versicherers aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit zu Recht verneint, die Revision wurde mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen.

01.07.2022   Unfall- und diebstahlfrei durch den Sommer

Ob Wandern in den Bergen, eine Fahrt ans Meer oder doch ein Städtetrip: Die österreichische Bevölkerung zieht es in den Urlaub. Die warmen Sommermonate bringen allerdings nicht nur Ferienstimmung und eine Auszeit vom Arbeitsalltag mit sich, sondern auch erhöhte Sicherheitsrisiken. Denn: im Sommer kommt es zu deutlich mehr Verkehrsunfällen und einem erhöhten Risiko an Einbruchsdiebstählen.

Viel Verkehr und hohe Temperaturen


Aufgrund der Kombination aus Arbeits- und Urlaubsverkehr sowie der verstärkten Nutzung von Mopeds, Motorrädern und Fahrrädern ist im Sommer auf Österreichs Straßen besonders viel los. Das zeigt sich leider auch in der Unfallstatistik: Die Monate Juni, Juli und August haben den höchsten Anteil an den Unfällen, Verletzten und Getöteten. Am unfallträchtigsten ist dabei der Juli. Insgesamt ereignen sich in diesen drei Monaten ein Drittel (34 Prozent) der jährlichen Verkehrsunfälle. Besonders Kärnten und Tirol haben in den Sommerferien (Juli und August) einen hohen Anteil an den Unfällen. Erklären lässt sich die hohe Zahl an Verkehrsunfällen im Sommer großteils durch das allgemein erhöhte Verkehrsaufkommen. „Wer kann, sollte Reisen gegen Freitagmittag sowie Samstagvormittag vermeiden“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

„Gerät man dennoch in einen Stau, gilt: Rettungsgasse bilden, im Fahrzeug bleiben und nach dem Stau nicht versuchen, die verlorene Zeit wieder aufzuholen.“ Und: neben dem Verkehrsaufkommen spielt auch der Faktor Hitze eine wesentliche Rolle: Liegt die gemessene Tageshöchsttemperatur bei 30 Grad Celsius oder darüber, ereignen sich im Verhältnis zu Tagen mit maximal 20 bis 25 Grad um 73 Prozent mehr Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei sind um 69 Prozent mehr Verletzte und um 57 Prozent mehr Todesopfer zu verzeichnen.

Der Briefkasten als Komplize


Besonders leichtes Spiel haben im Sommer Einbrecher. Überquellende Briefkästen, Werbematerialien auf der Türmatte und ständig heruntergelassene Jalousien lassen darauf schließen, dass die Bewohner eines Hauses bzw. einer Wohnung auf Urlaub sind. Das Einbruchsrisiko lässt sich jedoch leicht reduzieren: Tageszeitungen sollten während des Urlaubs abbestellt und vertrauenswürdige Personen darum gebeten werden, Post und Werbematerialien täglich einzusammeln. Weitere Vorkehrungen, wie die Installation einer Zeitschaltuhr oder eine sensorgesteuerte Außenbeleuchtung schrecken Einbrecher ab und bieten dadurch zusätzlichen Schutz. „Wohnungen bzw. Häuser, bei welchen es deutliche Anzeichen gibt, dass niemand zuhause ist, wirken auf Einbrecher wesentlich attraktiver. Umso wichtiger ist es, Anzeichen auf die eigene Abwesenheit zu vermeiden. Schon kleine Maßnahmen haben hier deutliche Effekte“, erläutert Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV.

Sicherheitstipps für die Fahrt in den Urlaub


- Kinder und Tiere NIE im Auto zurücklassen (auch nicht bei Pausen, wenn die Kinder schlafen). Schon 10 Minuten können bei starker Sonneneinstrahlung lebensbedrohlich sein.

- Vermeiden Sie Zeitdruck und sorgen Sie dafür, ausreichend Getränke dabei zu haben.

- Planen Sie Pausen mit ein und vermeiden Sie Stoßzeiten, so gut es geht.

- Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaubsantritt über die Verkehrsbestimmungen im Urlaubsland. Die Verkehrsregeln des jeweiligen Urlaubslandes und aller Länder, durch die man fährt, sollte man kennen. Auch über die verpflichtend mitzuführenden Sicherheitsutensilien (Verbandskasten, Pannendreieck, Warnwesten) sollte man Bescheid wissen.

- Vor der Fahrt in den Urlaub einen Sicherheitscheck am Fahrzeug durchführen.

- Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug richtig beladen und die Ladung/Gepäck auch richtig gesichert ist.

- Rücksichtnahme und Fairness im Straßenverkehr kann Menschenleben retten und schwere Unfälle verhindern.

 

Sicherheitstipps für zuhause


- Räumen Sie Ein- und Aufstiegshilfen wie Leitern, Gartenmöbel, Tonnen etc. weg.

- Ein überquellender Briefkasten und massenhaft Werbesendungen an der Tür haben Signalwirkung. Deshalb die Nachbarn bitten, regelmäßig den Postkasten zu entleeren.

- Detaillierte Informationen zur Urlaubsdauer haben am Anrufbeantworter und in sozialen Netzwerken nichts zu suchen.

- Besonders wertvolle Gegenstände sollten während einer längeren Abwesenheit gesichert verwahrt werden.

- Vor der Abfahrt nicht vergessen, alle Türen und Fenster zu verschließen und die Schlüssel auf keinen Fall in altbekannten Verstecken wie unter der Fußmatte oder in Blumentöpfen deponieren.

17.05.2022   Deutliche Zunahme bei Schäden durch Onlinebetrug

Das Schadensausmaß bei Cyber Crime hat sich laut Handelsverband verlagert, der Anteil der größeren Schäden hat jedenfalls enorm zugenommen. Auf Kundenseite wurde rund ein Fünftel schon einmal dadurch Opfer von Onlinebetrug, dass sich etwa ein Webshop als Fake entpuppte.

So praktisch E-Commerce für Unternehmen und Kunden sein kann: „Je mehr Webshops, desto mehr damit verbundene Betrugsfälle“, stellt der Verband österreichischer Handelsunternehmen in seiner neuen, in Kooperation mit dem Innenministerium erarbeiteten „Sicherheitsstudie 2021“ fest.

In die gerade veröffentlichte Studie sind Antworten von 143 Webshop-Betreibern „vom EPU bis zum Konzern“ eingeflossen.

62 % (Vorjahresstudie: 46 %) gaben an, im Onlinehandel bereits „Erfahrungen mit Betrug“ gemacht zu haben, teils auch mehrmals. Von den Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten sagten dies 78 %, von den kleineren 48 %.

37 % sind nach eigener Wahrnehmung bisher verschont geblieben. Das restliche Prozent war sich diesbezüglich nicht sicher oder wusste nicht, ob es schon einmal Betrugsopfer wurde.

Häufigste Betrugsformen


Die am häufigsten genannte Form des Betrugs war, dass der Kunde abstritt, die Ware erhalten zu haben, obwohl er sie tatsächlich erhalten hatte.

Weitere prominente Betrugsformen: die Angabe verfälschter Namens- und/oder Adressdaten, die Aufgabe einer Bestellung, obwohl der Besteller wusste, dass er nicht bezahlen kann, Betrug im Zusammenhang mit Retouren, Identitätsbetrug, die Angabe gestohlener Zahlungsdaten (Kreditkarten etc.).

Gewachsene Schadenvolumina


Die Schadenssumme der Betrugsfälle im Onlinehandel 2019 lag laut Handelsverband noch mehrheitlich (55 %) unter 500 Euro. In 20 % der Fälle betrug sie bis zu 5.000 Euro, in 13 % bis zu 10.000 Euro, in 10 % bis zu 100.000 Euro.

2020 hat sich das Schadensausmaß signifikant erhöht, gibt der Handelsverband bekannt: „Nur noch ein Fünftel der Schadenssummen lag unter 500 Euro, in 30 % der Fälle verloren die Händler hingegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Auch der Anteil der Fälle mit einem Schaden zwischen 100.000 und einer Million Euro ist gewachsen: von zwei auf 13 %.

Es zeigt sich auch, dass größere Unternehmen durch Onlinebetrug wesentlich höhere wirtschaftliche Einbußen erlitten. In den meisten Fällen (36 %) belief sich die Schadenssumme bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten auf Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Ein Drittel der Konsumenten hatte schon mit Schadsoftware zu tun


Die Studie beleuchtet außerdem die Perspektive der Konsumenten. Hierzu hat der Handelsverband zusammen mit Mindtake Research die Antworten von 500 Personen ausgewertet.

Unabhängig vom Thema Handel: Wie oft haben diese Befragten bereits Erfahrung mit Cyberkriminalität gemacht? Meistgenannte Erscheinungsform: Auf dem Computer hat sich Schadsoftware (Viren, Trojaner) eingenistet (33 %).

15 % waren schon mit Datendiebstahl konfrontiert, 14 % mit Betrug bei Online-Transaktionen (z.B. Zahlung ohne Leistung), 6 % mit digitaler Erpressung, 3 % mit „Fake President“-Betrug.

Opfer eines Fake-Webshops ist zwar die große Mehrheit der Befragten noch nicht geworden, immerhin war laut der Umfrage aber schon jeder Fünfte (19 %) einmal davon betroffen.

Größte Sorge vor Kontodaten-Missbrauch


In Bezug auf welche Daten haben die befragten Konsumenten am meisten Angst, Opfer von Cyberkriminalität zu werden? Ganz eindeutig: Kontodaten (52 %).

13 % sorgen sich vorrangig um die auf ihrem PC gespeicherten Daten, 12 % vor einem Verlust über die Kontrolle über das Gerät.

Um sich gegen Cyberangriffe zu wappnen, verwenden nach eigenen Angaben 78 % Antiviren-Software, 68 % spielen regelmäßig Updates ein, 63 % haben eine Firewall. Eine Verschlüsselung von Daten und/oder E-Mails ist bei 26 % im Einsatz.

15.02.2022   So empfinden die Österreicher bezüglich Gesundheit und Vorsorge

Wovor sorgen sich die Österreicher aktuell?


Die Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung hat dazu im Auftrag der Donau Versicherung die Verhaltensweisen der Österreicher im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen und Krebs untersucht.

Demnach ist das Bewusstsein für Gesundheitsfragen stark ausgeprägt und die Sorge vor einer Erkrankung groß, betont Donau-Generaldirektorin Judit Havasi.

Gleichzeitig besteht großer Aufhol- und Beratungsbedarf in der finanziellen Vorsorge.

Corona-Sorgen nehmen ab


Die Frage, was derzeit häufig Sorgen bereitet, beantworteten 32 % mit „Corona“. Im Vergleich mit der Erhebung im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 2 %.

Armut bzw. Geldsorgen befürchten laut Studie nun 26 % (2021: 22 %).

Erkrankungen liegen bei dieser Frage mit 21 % (Vorjahr: 20 %) an dritter Stelle.

Themen, die Angst bereiten


Etwas anders ist das Bild bei vorgegebenen Fragen, aus denen drei ausgewählt werden konnten. 36 % der Studienteilnehmer erklärten, dass steigende Lebenshaltungskosten zu den Themen zählen, die sie derzeit am meisten ängstigen; 2021 waren es nur 23 % gewesen.

Finanzielle Nöte stellen für 31 % (Vorjahr: 32 %) einen Grund zur Sorge dar, schwere Erkrankungen werden von 30 % (Vorjahr: 25 %) genannt. Das Thema Covid-Erkrankung wurde weniger wichtig: 28 % haben davor Angst, im Vorjahr waren es 37 %.

Stark zugenommen seit der letzten Befragung hat auch die Sorge vor gesellschaftlichen Spannungen: 24 % befürchten diese nun (2021: 15 %). Vor allem Jüngere befürchten steigende Lebenshaltungskosten, Ältere dagegen gesellschaftliche Spannungen.

Mehr als die Hälfte fürchtet sich vor Krebs


Die Erkrankung, die den Studienteilnehmern am meisten Sorge bereitet, ist Krebs: Hatten im Vorjahr nur 42 % diese Befürchtung geäußert, so sind es nun 54 %. Den starken Anstieg erklärt Havasi auch damit, dass in der Berichterstattung von coronabedingt gefährdeten Behandlungen die Rede war.

Regelmäßiger Sport und das Vermeiden von Rauchen zählen für jeweils rund die Hälfte der Befragten zu den von ihnen umgesetzten Vorsorgemaßnahmen.

Deutlich stärker wird nun auf die mentale Gesundheit geachtet (47 nach 39 %) und auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung (40 nach 36 %) gesetzt. Die Angst vor einem Arztbesuch bzw. vor Untersuchungen haben nachgelassen.

Information und Vorsorgemaßnahmen


Über Vorsorge- und Gesundheitsthemen fühlen sich 57 % eher oder sehr gut informiert, 8 % aber weniger gut oder schlecht.

Dabei ist eine starke Korrelation festzustellen: Wer sich gut informiert fühlt und sich mit dem Thema Gesundheit beschäftigt, fühlt sich im Regelfall auch gesünder.

Verstärkt wird wieder die Krebsvorsorge in Anspruch genommen. Starke Unterschiede gibt es hier zwischen den Geschlechtern: So nehmen 80 % der Frauen Krebsabstriche und 70 % Mammografien in Anspruch, deutlich mehr als noch vor einem Jahr (66 bzw. 54 %).

Unter Männern ist die Untersuchung der Prostata zwar „praktisch allen“ bekannt (96 %). Genutzt wird sie aber nur von 39 %, stärker vor allem von Männern über 50 Jahren. Hier besteht also Handlungsbedarf.

Finanzielle Vorsorge ausbaufähig


Finanzielle Vorsorge erhöht auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Allerdings verfügen 72 % der Befragten nicht über eine private Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich und sind damit auf die staatliche Säule angewiesen.

Dass es auch Krebs-Zusatzversicherungen gibt, ist 33 % der Studienteilnehmer bekannt; dabei wissen Männer (37 %) besser Bescheid als Frauen (29 %). Abgeschlossen haben eine solche Versicherung allerdings nur 2 % aller Befragten.

Besonders erstaunlich ist, dass 86 % keine zusätzlichen finanziellen Vorsorgen für den Fall einer Krebserkrankung getroffen haben; dabei sorgen Männer noch etwas häufiger vor als Frauen. Allgemein gilt es somit, „Frauen stärker ins Boot zu holen“, so Havasi abschließend.

In jedem Fall empfiehlt sich auch: Besprechen Sie sich mit Ihrem Versicherungsmakler – um die bestmögliche Vorsorgelösung herauszufinden.

11.10.2021   Die Gefahr von Wildunfällen steigt

Im Herbst steigt wieder die Gefahr von Wildunfällen. Im Vorjahr ereigneten sich in Österreich 224 Wildunfälle mit Personenschaden, 249 Menschen wurden dabei verletzt, einer verunglückte sogar tödlich. Der ÖAMTC fasst zusammen, wie man sich schützen kann.

Im Herbst steigen leider auch die Gefahren von Wildunfällen. So ereigneten sich die meisten Wildunfälle im Vorjahr in Niederösterreich (93) vor Oberösterreich (41), der Steiermark (30), dem Burgenland (22), Kärnten (21), Tirol (10), Salzburg (5) und Wien (2). In Vorarlberg ereignete sich kein Wildunfall mit Personenschaden.

Traurig: In Oberösterreich war sogar ein Todesopfer zu beklagen.

Wie kann man sich also vor Wildunfällen wappnen?

Aufprallwucht von zwei Tonnen


„Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.

Die größte Gefahr entsteht aber durch riskante Ausweichmanöver. Die Folgen für Autoinsassen und andere Verkehrsteilnehmer sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert.

Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen, gibt Frisch zu bedenken. Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und auf Kurs bleiben.

Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen


Am größten ist die Gefahr von Wildunfällen morgens und abends in der Dämmerung, ein erhöhtes Wildwechsel-Risiko besteht auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen.

Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern und bremsbereit sein.

Entscheidend ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, muss man die Geschwindigkeit stark reduzieren, das Fernlicht abblenden und hupen. Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrer außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann.

Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.

Rechtliche Bestimmungen im Falle eines Auffahrunfalls


Fahrzeuglenker dürfen nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer wegen eines Tieres bremst, kann bei einem Auffahrunfall wegen eines eventuellen Mitverschuldens einen Teil des Schadenersatzes verlieren.

Die Rechtsprechung beurteilt das juristisch korrekte Verhalten von Lenkern vor allem auf Grundlage der Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsassen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird.

Der ÖAMTC rät daher – gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels – die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum Vordermann einen besonders großen Abstand zu halten.

Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei verständigen


Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft.

Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt in der Regel nicht an. Außerdem gilt: Verletzte Tiere nicht berühren, denn wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den herbstlichen Straßenverkehr!

11.08.2021   Mit dem richtigen Schuhwerk fahren

Bei heißen Temperaturen – unabhängig vom Fahrzeug – ist auf das richtige Schuhwerk zu achten. Andernfalls drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Hand aufs Herz: Uns ist das auch schon passiert. Es mag bequem sein, bei Hitze mit Sandalen, Flip-Flops oder anderem luftigen Schuhwerk Auto zu fahren oder aufs Fahrrad zu steigen.

Aber: „Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen komfortabel ist, eignet sich auch zum Lenken eines Fahrzeuges. Auch wenn es laut Gesetz nicht direkt verboten ist, sollte man hier kein Risiko eingehen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Was gilt es also zu beachten?

Mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen


Grundsätzlich darf man das Auto, Motorrad oder Fahrrad nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar ist. Rechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde.

Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können. Dann gibt es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht.

High Heels, Schlapfen und Bergschuhe sind zum Autofahren nicht geeignet

„Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind“, weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.

Mit sehr hohen Absätzen hat man mit der Ferse keinen Halt. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt.

Und mit sehr klobigen Schuhen hat man kein Gefühl mehr für die Pedale. Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren.

Und barfuß zu fahren ist eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.

So soll der perfekte „Fahrschuh“ sein – Tipp: Ersatzschuhe im Auto haben


Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs.

Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale. Frisch rät, zur Sicherheit ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann.

Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten in Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im Lenkerfußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen.

In diesem Sinne: Fahren Sie mit dem richtigen Schuhwerk – und vermeiden Sie damit mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen.

17.05.2021   Was tun bei Problemen mit Waschstraßenbetreibern?

Wer kommt eigentlich für in der Waschstraße verursachte Schäden auf? Der Betreiber des Unternehmens, ist die Antwort. Was aber muss der geschädigte Autofahrer tun, um zu seinem Recht zu kommen?

Wir alle freuen uns: Endlich geht es „nach draußen“.

Viele bringen jetzt ihre Autos „auf Vordermann“, dazu gehört auch der Frühjahrsputz.

Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug in der Wachstraße beschädigt wird?

Was alles passieren kann


Zerkratzte Spiegel, abgerissene Scheibenwischer, gebrochene Antennen – all das kommt zwar selten vor, ausgeschlossen sind solche Ärgernisse jedoch nicht.

ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klärt auf: „Grundsätzlich entscheidet die Ursache für den Schaden, ob der Betreiber der Waschanlage aufkommen muss oder nicht.“

Bestes Beispiel sind hier die Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren.

Die Spiegel selbst einzuklappen und die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben, sollte also für jeden, der sein Auto waschen lassen möchte, zu den Standard-Handgriffen gehören.

Werkvertrag zwischen Betreiber und Kunde


Freilich kann ein etwaiger Schaden am Fahrzeug aber auch durch eine Fehlfunktion der Anlage verursacht werden.

In diesem Fall braucht man sich als Kunde nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abzufinden.

„Zwischen Betreiber und Kunde besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen, das heißt, der Betreiber kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann“, sagt der Experte des Mobilitätsclubs.

Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein.

Tipps bei Schäden in der Waschstraße


Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche.

Melden Sie einen etwaigen Schaden umgehend beim Waschstraßenbetreiber.

Sichern Sie so viele Beweise wie möglich (Spuren, Zeugen, beschädigte Teile usw.).

Finden Sie sich nicht ohne Weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche ab.

Von der Autowäsche zu Hause, bei der man mit besonderer Vorsicht vorgehen könnte, rät die ÖAMTC-Juristin hingegen ab: „Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist aber vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl“, so Berthold abschließend.

In diesem Sinne: Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug gut durch die Waschstraße – und endlich in die Ferne, in die Weite, „nach draußen“.

26.04.2021   Wo in Österreich die Erde bebt

98 % der Österreicher sehen Erdbeben nicht als relevante Gefahr.

Dabei hat es in der Geschichte Österreichs verheerende Erdbeben gegeben, alle 75 Jahre muss hierzulande mit schweren Gebäudeschäden gerechnet werden. Erdbebensicheres Bauen, die Verstärkung von Altbauten und eine Auseinandersetzung mit dem richtigen Verhalten bei Erdbeben sind besonders wichtig, um Schäden möglichst gering zu halten.

Die heftigen Erschütterungen haben viele Menschen in Angst versetzt: Zahlreiche Gegenstände sind umgefallen, Bücher aus Regalen gefallen und Lampen haben stark gependelt. Auch leichte Schäden an Gebäuden sind gemeldet worden, hauptsächlich Risse im Verputz.

Dass auch hierzulande stärkere Erdbeben möglich sind, zeigte sich zuletzt am 30. März, als im südlichen Wiener Becken die Erde bebte. Das Beben mit Epizentrum bei Breitenau im Steinfeld hatte laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) eine Magnitude von 4,6 und war das stärkste in Österreich seit 11. Juli 2000.

Innerhalb von zwei Wochen – zwischen 2. April, 8:23 Uhr und 16. April, 6:08 Uhr – listet die ZAMG 76 Erdbeben in Österreich auf. Das stärkste hatte eine Magnitude von 2,6.

Registriert werden pro Jahr rund 600 in Österreich lokalisierte Erdbeben, von der Bevölkerung wahrgenommen werden von diesen durchschnittlich nur 48.

Schwere Schäden in der Vergangenheit


Das früheste bekannte Beben in Österreich hat sich am 4. Mai 1201 im Raum Katschberg ereignet. Das Epizentrum dürfte sich in Kärnten befunden haben, die Epizentralintensität wird mit 9 auf der zwölfteiligen europäischen Makroseismischen Skala (EMS-98) geschätzt.

1590 hat ein schweres Erdbeben in Ried am Riederberg dazu geführt, dass in Wien die Türme der Michaelerkirche und der Schottenkirche teilweise einstürzten. Große Schäden hatten beispielsweise auch ein Beben in Wiener Neustadt im Jahr 1768 und eines in Leoben 1794 verursacht.

Aus jüngerer Zeit erwähnenswert sind ein Erdbeben im Raum Seebenstein im Jahr 1972, das damals zu Millionenschäden geführt hat, oder das Erdbeben von 1976 im italienischen Friaul, das 989 Todesopfer forderte.

Geringes Gefahrenbewusstsein


Dennoch sind die Österreicher nur unzureichend auf Erdbeben vorbereitet, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) feststellte. Eine repräsentative Befragung hat ergeben, dass 98 % Erdbeben nicht als relevante Gefahr ansehen.

Demnach ist nur jeder dritte Österreicher auf ein Erdbeben vorbereitet.

Typische Erdbebengebiete in Österreich


Alle zwei bis drei Jahre muss in Österreich mit leichten Gebäudeschäden durch ein stärkeres Erdbeben gerechnet werden.

Die meisten fühlbaren Erdbeben haben sich in den vergangenen 21 Jahren in Tirol ereignet (286), gefolgt von Niederösterreich (181), der Steiermark (129), Kärnten (118) und Vorarlberg (80). Während es in Wien kein Erdbeben gab, waren 128 ausländische Beben in Österreich spürbar.

Grundsätzlich können in Österreich aber fast überall Erdbeben vorkommen. Grund ist die Bewegung tektonischer Platten: Wenn sich Spannungen im Untergrund ruckartig lösen, entstehen Erdbeben. In Europa driftet die Adriatische Platte nach Norden und trifft hier auf die Eurasische Platte.

Zu den bedeutendsten tektonisch aktiven Zonen in Österreich, in denen sich die meisten Erdbeben ereignen, zählen das Rheintal in Vorarlberg, das Inntal und seine Seitentäler in Tirol, das Mur- und Mürztal in der Steiermark sowie in Niederösterreich das Semmeringgebiet und das Wiener Becken.

Erdbebensicheres Bauen


Entscheidend für erdbebengerechtes Bauen ist die Erdbebengefährdung jenes Gebietes, in dem die Errichtung geplant ist. Dabei handelt es sich um die Wahrscheinlichkeit des Überschreitens einer durch ein Erdbeben hervorgerufenen Bodenbeschleunigung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums.

Eurocode-8, das Normenwerk für erdbebengerechtes Bauen in Europa, schreibt dafür eine Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit von 90 % in einem Zeitraum von 50 Jahren vor.

Um bei der Planung von neuen Gebäuden entsprechende Vorkehrungen treffen zu können, werden für das Bundesgebiet fünf Gefährdungsstufen definiert, in denen mit unterschiedlicher, durch ein Erdbeben hervorgerufener Bodenbeschleunigung zu rechnen ist.

Besondere Vorsicht bei Neubauten


In den laut Erdbebengefährdungskarte zur Zone vier zählenden Regionen Wiener Neustadt, Scheibbs, Kindberg, Katschberg, Nassfeld und Innsbruck können die Bodenbeschleunigungen 1 m/s² überschreiten; dort ist besondere Vorsicht bei der Ausführung von Gebäuden geboten.

Das KFV weist allerdings darauf hin, dass viele Bauwerke in Österreich in einer Zeit errichtet worden sind, in der es noch keine Vorgaben für erdbebensicheres Bauen gegeben hat. Fast jedes vierte Gebäude – exakt 23 % – ist hierzulande gefährdet, im Fall von Erdbeben Schäden zu erleiden.

Fragen Sie daher auch Ihren Versicherungsmakler: Wie kann ich mich bestmöglich gegen Erdbebenschäden schützen?

25.01.2021   Finanzbetrüger werden immer einfallsreicher

594 Opfer von Finanzbetrug mit einem durchschnittlichen Schaden von rund 42.000 Euro pro Person meldet die Finanzmarktaufsicht für 2020. Auch mit vorgetäuschten Versicherungen versuchten Betrüger, Geld zu machen, nämlich mit einer angeblichen Veranlagung in einen Deckungsstock, der durch eine neue Einlagensicherung geschützt sei.

Finanzbetrüger schrecken bekanntlich vor nichts zurück – und, Hand aufs Herz, auch wir sind nicht vor den perfiden Methoden dieser Verbrecher gefeit. Schauen wir uns also an, was sich diese Kriminellen im Vorjahr alles einfallen haben lassen …

„Anlagebetrüger waren 2020 besonders aktiv“, erklärt dazu die Finanzmarktaufsicht (FMA) einleitend: 594 Opfer haben sich bei der FMA gemeldet. Das ist der Höchstwert in einem seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend von Betrugsfällen. Gegenüber 2017 hat sich die Anzahl sogar verdoppelt.

Der durchschnittliche Schaden belief sich nach Angaben der Behörde auf rund 42.000 Euro pro Person.

Schauen wir uns also die Methoden genauer an.

Mehrheit der Betrugsfälle online


Rund 40 % der Opfer wurden telefonisch kontaktiert und bekamen vermeintlich vielversprechende Investments angeboten.

Etwa 60 % verloren ihr Geld im Internet – Insidertipps und Finanzprodukte, welche einen hohen Gewinn bei geringem Risiko versprechen waren hier die häufigsten Köder.

Ungefähr die Hälfte aller Betrugsmaschen stellte auf Investments in Krypto-Assets ab.

Vermeintliche Veranlagung im Deckungsstock


Auch mit angeblichen Versicherungsangeboten versuchten Betrüger, Geld zu machen. Im Zusammenhang mit Versicherungen war im Zeitraum April bis Juni eine „auffällige Betrugsmasche“ zu beobachten gewesen, wie die FMA erklärt.

Betrüger traten demnach persönlich an ihre Opfer heran und behaupteten, die Banken seien nicht mehr sicher und würden infolge von Corona und den wirtschaftlichen Folgen allesamt „pleitegehen“; auch die Einlagensicherung sei längst pleite, das werde nur geheim gehalten, um einen Banken-Run zu verhindern.

Damit drängten die Betrüger ihre Opfer, Sparbücher rasch aufzulösen und das Bargeld den – freilich nicht echten – „Agenten“ zu übergeben, die es in einen „einlagengesicherten Deckungsstock von Versicherungen“ veranlagen würden, der durch eine neue, spezielle, bessere Einlagensicherung nur für Deckungsstöcke gesichert sei.

Betrüger profitieren von Niedrigzinsumfeld und digitalem Wandel


„Wir beobachten leider seit Jahren einen Anstieg des Anlagebetrugs. Finanzbetrüger locken ihre Opfer mit unrealistischen Versprechungen in die Falle, meistens mit hohen Renditen bei geringem Risiko“, warnen dazu die beiden FMA-Vorstandsmitglieder Helmut Ettl und Eduard Müller.

Gründe für den starken Anstieg sieht die FMA im anhaltenden Niedrigzinsumfeld sowie im digitalen Wandel.

Immer mehr Menschen investieren demnach online in vermeintlich vielversprechende Produkte. Allerdings, so Ettl und Müller: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist zumeist auch nicht wahr.“

Alles genau prüfen


Allen, die vor einer Investitionsentscheidung stehen, empfiehlt die FMA, zu überprüfen, ob ihnen alle nötigen Informationen zum Produkt vorliegen und ob sie dieses verstehen.

Auch soll kontrolliert werden, ob der Anbieter von der FMA zugelassen ist sowie ob gegen ihn bereits eine Warnmeldung vorliegt.

Im Übrigen macht die Behörde auf ihr Informationsangebot für Konsumenten aufmerksam: Auf ihrer Website stellt sie etwa Informationen zum Erkennen von Finanzbetrügern und zu deren häufigsten Tricks bereit.

Bleibt noch zu sagen: Bleiben Sie auch dieses Jahr wachsam! Die Finanzbetrüger werden sich nämlich auch heuer wieder durchtriebene und durchdachte Betrugsmaschen einfallen lassen.

04.01.2021   Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Zahlreiche Neuerungen kommen 2021 auf die österreichischen Auto- und Motorradlenker zu.

Insbesondere wer sich ein neues Fahrzeug kaufen möchte, ist von den Änderungen im neuen Jahr 2021 betroffen. Der ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel hat sich die wichtigsten Neuregelungen angesehen. Nachstehend alle Punkte.

Das heurige Jahr bringt wenige, dafür vielfach umso kostspieligere Neuerungen für Kraftfahrzeugfahrer und Autokäufer.

Normverbrauchsabgabe von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2021 - Senkung des CO2-Grenzwerts

Mit 1. Jänner kommt es für Neufahrzeuge zu einer Änderung der Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe. Ab 1.1.2021 wird folgende Berechnungsformel angewendet: (CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in %.

Der Steuerbetrag ist jedenfalls um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen.

Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 275 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 275 g/km übersteigenden, CO2-Ausstoß um 40 Euro je Gramm CO2/km.

Diese Regelung wurde mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossen und betrifft NICHT die am 10.12.2020 beschlossene NoVA-Änderung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

Senkung des CO2-Grenzwerts zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird eine neue Berechnungsformel angewendet.

Ab 1. Jänner 2021 gilt die neue Berechnungsformel, bei der sowohl der Abzugsposten für die Leistung in kW und der CO2-Ausstoß vermindert werden: (kW-64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-112) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro.

Die monatliche Belastung von Neufahrzeugen wird demnach ab 1.1.2021 höher ausfallen.

Privatnutzung von Dienstwägen: Senkung des CO2-Grenzwertes

Ab 1. Jänner 2021 wird der CO2-Grenzwert, bis zu diesem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 % gilt, von 141 auf 138 Gramm CO-Ausstoß pro Kilometer reduziert.

Der maximale Berechnungsbetrag beträgt in diesem Fall 720 Euro.

Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 138 g/km gelten weiterhin 2 % (maximal 960 Euro) als Berechnungsgrundlage.

Verfall von Radar- und Laserblocker

Das Mitführen von Radar- und Laserblockern oder deren Gerätekomponenten ist bereits verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät selbst oder deren Komponenten eingezogen bzw. für verfallen erklärt werden.

EU-Symbol mit A auch auf roten Kennzeichentafeln

An Fahrrad-Heckträgern können eigene rote Kennzeichentafeln montiert werden. Dies erspart das Umstecken der weißen Kennzeichentafel vom Fahrzeug auf den Radträger.

Neu ist, dass das rote Kennzeichen nun auch das EU-Symbol am linken Rand aufweisen muss. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt wie bisher in der Zulassungsstelle des Wohnbezirks.

Erhöhung Autobahnvignette 2021

Die Erhöhung der Vignette Digital- oder Klebevariante 2021 beläuft sich auf 1,5 % zum Vorjahr. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t 92,50 Euro.

Für Motorräder bzw. einspurige Kfz belaufen sich die Jahreskosten auf 36,70 Euro. Folgend die Tarife im Überblick:

Neue Tarife 2021 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

10-Tages-Vignette: 9,50 Euro 2-Monats-Vignette: 27,80 Euro Jahresvignette: 92,50 Euro

Neue Tarife 2021 für Motorräder (einspurige Kfz):

10-Tages-Vignette: EUR 5,50 Euro 2-Monats-Vignette: 13,90 Euro Jahresvignette: 36,70 Euro

Änderungen ab 1. Juli 2021

Normverbrauchsabgabe neu

Der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe wird bei Motorrädern mit 1. Juli 2021 von 20 auf 30 % angehoben.

Bei Pkw kommt es zusätzlich zu weiteren massiven Verschärfungen: Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 % angehoben. Darüber hinaus sinkt der Malusgrenzwert auf 200 g/km. Fahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, zahlen ab Mitte 2021 zusätzlich 50 Euro (bisher 40) pro Gramm an NoVA.

Für Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, die Auslieferung aber erst zwischen 1. Juli und 30 November 2021 erfolgen kann, kommt noch die NoVA-Berechnung mit der Gültigkeit zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 zur Anwendung.

Mit Stichtag 1. Juli 2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) der Normverbrauchsabgabe. Dabei kommt es zu folgender Berechnungsformel: (CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in %.

Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km (Malusgrenzwert), erhöht sich die Steuer für den, den Malusgrenzwert übersteigenden, CO2-Ausstoß um 50 Euro (Malusbetrag) je Gramm pro Kilometer.

Pendlerpauschale

Künftig haben auch all jene Anspruch auf die Pendlerpauschale, die den Arbeitsweg mit einem Dienstfahrrad zurücklegen.

Sachbezugsbefreiung für Öffi-Tickets

Bis jetzt unterlagen Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln der Sachbezugsregelung. Ab 1. Juli 2021 fällt für Öffi-Tickets kein Sachbezug mehr im Rahmen der Einkommenssteuer an.

Bleibt noch zu sagen: Kommen Sie gut – mobil – durchs neue Jahr.

09.11.2020   Winterreifenpflicht

In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in tiefere Lagen geschneit. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen, zumal seit 1. November die situative Winterausrüstungspflicht gilt.

Vorneweg wird dringend angeraten, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen.

Dazu ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki: „Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Matsch oder Eis – auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.“

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für Moped-Autos.

Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der M+S-und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Doch damit ist es nicht getan – die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.

Empfindliche Strafen drohen


Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro).

Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß bis zu 5.000 Euro.

Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen.

Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen.

Gefahren drohen immer


Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z.B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.

Bezüglich Schneeketten gilt: Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.

Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.

Mit den richtigen Reifen fahren


Wer neue Winterreifen braucht, ist gut beraten, sich vorab einen Überblick zu verschaffen. Auto-Fachzeitschriften bzw. Autofahrerclubs testen regelmäßig aktuelle Reifenmodelle.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Winter – und fahren Sie vorsichtig! Noch dazu: Mit den richtigen Reifen!

05.10.2020   So hängen Fahrtdauer und Unfallrisiko zusammen

 Ein Viertel aller Autounfälle passiert in den ersten drei Fahrminuten. Zu diesem Ergebnis gelangt die in Wien ansässige Dolphin Technologies GmbH. Würde auf kurze Fahrten verzichtet, könnte es um bis zu 40 % weniger Unfälle geben. Am geringsten ist das Unfallrisiko bei einer Fahrtdauer von 10 bis 20 Minuten.

Die in Wien ansässige Dolphin Technologies GmbH hat nun 3,2 Millionen Autofahrten aus den Jahren 2018 und 2019, von 40.000 Personen mit österreichischer Kfz-Zulassung, analysiert, bei denen es zu insgesamt 1.986 Unfällen kam.

Informationen zu den einzelnen Fahrten, wie beispielsweise die Fahrtdauer, wurden über eine im Auto verbaute Onboard-Unit gesammelt. Unter anderem ist dieses Gerät in der Lage, Unfälle automatisiert zu erkennen.

Untersucht wurde speziell, welche Dauer Autofahrten haben und wie diese mit der Unfallwahrscheinlichkeit korreliert.

Die spannenden Ergebnisse im Folgenden.

Verzicht auf Kurzfahrten könnte Unfallzahlen stark senken


Die meisten Fahrten (87 %) dauern weniger als 30 Minuten, nur 1 % dauert laut der Analyse länger als eine Stunde.

Ein Zwischenergebnis lautet daher: Das geringste Unfallrisiko gibt es, relativ gesehen, bei Fahrten mit einer Dauer zwischen 10 und 20 Minuten.

Danach steigt das Risiko überproportional stark an.

Sitzt man mehr als 40 Minuten im Auto, ist das Risiko bereits zweieinhalb Mal so hoch.

Großteil der Unfälle vermeidbar


Besonders interessant ist, dass 25 % aller Unfälle in den ersten drei Fahrminuten passieren.

Könnte man die Fahrer ermutigen, bei kurzen Distanzen auf das Auto zu verzichten, ließen sich bis zu 40 % aller Unfälle vermeiden, sagt Katharina Sallinger, Studienleiterin und Chief Data Scientist bei Dolphin.

Oft falsche Entscheidungen und fehlende Information


Die Ursache von Unfällen sind oft falsche Entscheidungen und fehlende Information, ergänzt Dolphin-CEO Harald Trautsch. „Man fährt müde, betrunken, nutzt während der Fahrt das Handy. Oder man weiß nicht, dass auf der Fahrstrecke extreme Witterungsverhältnisse wie zum Beispiel Glatteis herrschen.“

Experten empfehlen daher, Kurzfahrten, falls möglich, zu vermeiden – und mit dem Rad zu fahren oder zu Fuß zu gehen.

Bei längeren Fahrten gehören regelmäßige Pausen eingeplant und diese auch eingehalten. Nicht zuletzt solle während der Autofahrt aufs Handy verzichtet werden – 26 % der Unfälle sind nämlich handybedingt.

In diesem Sinne: Bewegen Sie sich sicher im Straßenverkehr, gefährden Sie nicht sich und andere, und bleiben Sie generell gesund!

31.08.2020   Was Reisende aktuell beachten müssen

Die Covid19-Pandemie hält Reisende auf Trab. Am Fall Kroatien wird deutlich, dass die Verschärfungen für Touristen auch mit sehr kurzer Vorlaufzeit in Kraft treten können. Auch Italien schließt (Stand Vorwoche) nicht aus, beschränkte Sperrzonen einzuführen, sollten die Infektionszahlen weiter steigen.

Aktuell muss man jederzeit mit weiteren Reisewarnungen rechnen. Urlauber sollten bei der Auswahl des Reiseziels bedenken, ob es im Ernstfall möglich ist, die Heimreise früher anzutreten.

Kurz vor der Reise ist es daher unerlässlich, sich im Detail zu informieren, z.B. mithilfe des Urlaubsservice des ÖAMTC.

Hilfreich ist auch, sich die Zahlen der Covid-19-Fälle für die konkrete Urlaubsdestination anzusehen: Es mag sein, dass ein ganzes Land als „coronafrei“ bezeichnet wird, aber die Covid-19-Fälle in einer bestimmten Region kurz vor Reisebeginn ansteigen.

Gefahr, Gefahr, Gefahr!


Wird man wenige Tage vor dem Urlaub mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 konfrontiert, haben Pauschalreisende das Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

Fragen über Fragen


Was ist, wenn ich im Urlaub von einer Reisewarnung überrascht werde? Erfährt man von der Reisewarnung während des Urlaubs, ist eine Rückreise unbedingt ratsam.

Eine Rückreise nach Österreich ist für Österreicher immer möglich, erklärt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Ein vorzeitiger Urlaubsabbruch hat unterschiedliche Konsequenzen für Pauschal- und Individualreisende: Wer seine Pauschalreise frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen sowie im Einzelfall die nicht konsumierten Urlaubstage anteilig rückerstatten.

Hat man nur eine Unterkunft gebucht, dann besteht meist – so auch z. B. nach kroatischem Recht – kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht konsumierten Nächtigungskosten. Daher sollten Individualreisende mit dem Unterkunftsgeber eine einvernehmliche Lösung suchen.

Höheres Sicherheitsrisiko


Was bedeutet ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufen 5 und 6 für meine Reise?

Vor Reisen in diese Länder wird abgeraten. Bei einem hohen Sicherheitsrisiko ab Stufe 5 ist ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag nach dem Pauschalreisegesetz möglich, wenn die Reise in genau diese Region unmittelbar bevorsteht (Abreise etwa innerhalb der nächsten zehn Tage).

Grundsätzlich erhalten Pauschalreisende alle geleisteten Zahlungen zurück. Und bei einzeln gebuchten Leistungen: Ist beispielsweise das gebuchte Hotel in Österreich oder Italien nicht erreichbar (weil dieses z.B. in einer Sperrzone liegt), kann man dieses kostenfrei stornieren.

Hat man einen Flug in ein Land gebucht, für das eine Reisewarnung besteht, gilt: Findet der Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dann ist es ratsam, mit der Airline nach einer Kulanzlösung, wie z.B. einer Umbuchung, zu suchen. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der Fluggast die Kosten retour.

Und bei einer Quarantänepflicht?

Welche Rechte habe ich, wenn mein Urlaubsland für Österreicher zum Reisezeitpunkt ein Einreiseverbot oder eine Quarantänepflicht vorsieht?

Wenn man z.B. Hotel plus Flug oder Bahn als Pauschalreise gebucht hat und in das Land zwar einreisen darf, dort aber z.B. sofort in mehrtägige Quarantäne muss, dann besteht das Recht auf eine kostenlose Stornierung kurz vor Reiseantritt.

Eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach der Einreise gilt für österreichische Reisende aktuell in Estland, Lettland, Litauen sowie Irland und Island. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Länder ihre Einreisebestimmungen kurzfristig ändern und z.B. eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise einführen.

Was vor dem Urlaub zu erledigen ist


Muss ich mich vor dem Urlaub im Ausland registrieren oder testen lassen?

Dazu gibt es fast täglich Änderungen und dementsprechend viele Unsicherheiten – auch hier ist eine kurzfristige Info von Nöten.

Für Zypern oder Sardinien beispielsweise sind Reisende verpflichtet, sich vor dem Urlaub online zur registrieren. Auch Griechenland verlangt zwingend eine Registrierung. Eine Reise-Registrierung über das Außenministerium ist daher ratsam.

Und wenn es ganz anders kommt?


Wer trägt die Kosten, wenn mein Hotel unter Quarantäne gestellt wird und ich länger bleiben muss?

Bei Pauschalreisen übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für einen Zeitraum von maximal drei Nächten, wenn die vereinbarte Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist.

In Österreich regelt das Epidemiegesetz diese Frage. Dann sind die Kosten zwar vom Bund zu tragen – für welchen Personenkreis und welche Kosten genau das gilt, ist mangels Judikatur noch nicht geklärt.

Bleibt noch zu sagen: Reisen Sie sicher!

23.06.2020   So verletzen sich die Österreicher

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Unfallgeschehen zeichnen sich nun schon etwas klarer ab.

So verletzen sich die Österreicher


Vergangenes Jahr mussten fast 800.000 Menschen im Spital behandelt werden, was laut KFV einen leichten Rückgang gegenüber 2018 bedeutet. Vier von zehn Österreicher verletzten sich im Haushalt, ein weiteres Drittel in der Freizeit und beim Sporteln. Was dürfen wir aber angesichts Corona für das heurige Unfallgeschehen erwarten?

Bislang führte die Corona-Pandemie zu weniger Ambulanzbesuchen. Das liegt laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) daran, dass die Hemmschwelle, ins Spital zu gehen, sehr hoch ist.

Das Kuratorium hat nun die Zahlen für das Unfallgeschehen 2019 in Österreich vorgelegt – und gibt gleichzeitig eine Prognose für das heurige Jahr ab.

Demnach erlitten im Vorjahr in Österreich 781.400 Menschen (mit Wohnsitz in Österreich) bei Unfällen Verletzungen, die eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten. Davon galten nach vorläufigen Daten 27.500 als Schwerverletzte.

Gegenüber 2018 ist das ein leichter Rückgang, damals wurden 782.200 Verletzte gezählt. In den vergangenen zehn Jahren sank die Zahl um 10 %.

Anzahl der Unfalltoten geht langfristig zurück


Weitere 2.551 Personen starben im vergangenen Jahr an den Folgen eines Unfalls. Davon kamen 416 durch einen Verkehrsunfall ums Leben.

Das ist gegenüber 2018 ein Anstieg um 1,6 %, längerfristig verringert sich diese Zahl aber.

Zuhause und nähere Wohnumgebung sind die Haupt-Unfallorte


Rund 40 % (308.600) haben sich bei Haushaltsunfällen verletzt, 35 % (273.000) bei Freizeit- und Freizeitsportunfällen.

Wirft man einen näheren Blick auf das Segment „Sport“, so zeigt sich, dass der relativ größte Teil der Unfälle auf dem Fußballfeld geschah: Von den 189.100 Personen, die sich beim Sport verletzten, waren fast ein Viertel Fußballer.

117.800 oder circa 15 % der Verletzten sind dem Bereich Arbeit und Schule zuzuordnen.

81.900 Verletzte gab es 2019 auf der Straße. Die Verkehrsunfallzahlen „geben in diesem Bereich Grund zur Sorge“, sagt Klaus Robatsch, Leiter der KFV-Verkehrssicherheitsforschung. „Vor allem die Zahl der getöteten Kinder im Straßenverkehr war 2019 sehr hoch.“

Corona-Auswirkungen auf Unfallgeschehen noch nicht klar


Inwieweit sich die Corona-Krise auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat, zeichnet sich laut KFV schon etwas deutlicher ab.

Im Verkehrsbereich hat der Stillstand des öffentlichen Lebens Mitte März zu einem Rückgang der Verletzungen im Straßenverkehr in diesem Zeitraum geführt.

„Die eingeschränkte Mobilität bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Zahlen der getöteten Verkehrsteilnehmer in diesem Jahr tatsächlich sinken werden“, schränkt Robatsch ein.

Aus den aktuellen Erhebungen des KFV in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen geht hervor, dass die Bevölkerung „tendenziell vorsichtiger bei Haushalts- oder Sportaktivitäten“ vorgegangen ist. Diese Tendenz spiegelt sich in niedrigeren Ambulanzfrequenzen wider.

Hemmschwelle für Spitalsbesuch ist sehr hoch


Der Rückgang in den Ambulanzen bedeutet dennoch nicht, dass es keine Verletzungen gab, relativiert KFV-Direktor Othmar Thann.

„Tatsächlich wurden in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen besonders schwere Unfälle von Handwerkstätigkeiten, Forstarbeiten, Garten- oder Radunfälle behandelt, während leichtere Verletzungen nicht im Krankenhaus behandelt wurden.“

Dazu Thann: „Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Hemmschwelle, in ein Krankhaus zu gehen, sehr hoch war und ist.“

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund! Schauen Sie auf sich! Und fragen Sie Ihren Berater: Er wird Sie auf Ihre Möglichkeiten hinweisen – wie Sie sich gegen Unfallgeschehen (in Ihrem Nahumfeld und sonst auch) absichern können.

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